08.05.02.20 (Nordrhein-Westfalen) Führen von Gießanlagen
- Laufende Nr
- 599
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.05
- SYS_3
- 08.05.02
- SYS_4
- 08.05.02.20
- ORGEINHEIT
- Gießen
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Gießerei
- ERAAA
- Führen von Gießanlagen
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 12
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Vorbereiten und Einstellen von Anlagen
Umrüstzeitpunkte abstimmen und festlegen. Werkzeugwechsel unter Berücksichtigung der Anlagenverfügbarkeit und Prozessoptimierung planen und überwachen. Bei Bedarf selbst Werkzeuge einstellen, einbauen und spannen sowie Kühl-, Schmier- und Druckkreisläufe anschließen. Anlagenparameter einstellen und optimieren.
Steuern und Überwachen der Anlage
Anlage in Betrieb nehmen. Abläufe überwachen. Bei geänderten Qualitäts- und Mengenanforderungen Abstimmung mit vor- und nachgelagerten Bereichen sicherstellen und ggf. selbst Anlagenparameter einstellen.
Störungen und Programmstörungen im vorgegebenen Rahmen beseitigen. Bei nicht selbst behebbaren Störungen Diagnosehilfe abgeben und Fachabteilung bei der Beseitigung unterstützen. Störungen dokumentieren, Ursachen ermitteln und ggf. Maßnahmen zur vorbeugenden Störungsvermeidung vorschlagen.
Durchführen der Qualitätssicherung
Im Rahmen allgemeiner Prüfanweisungen die Beschaffenheit, die Maßhaltigkeit und Oberflächengüte prüfen. Ergebnisse dokumentieren. Bei Gießfehlern Ursachen feststellen. Ggf. Einstellungen anpassen oder Abhilfemaßnahmen (z.B. Eingussteilenacharbeit, -korrekturen) vorschlagen und abstimmen. Fehlerhafte Teile beurteilen und Weiterverwendbarkeit festlegen, ggf. in Abstimmung mit der Qualitätssicherung.
Durchführen von Anlagenpflege und Wartungsarbeiten
Wartungsintervalle unter Berücksichtigung einer optimalen Anlagennutzung im gegebenen Rahmen festlegen. Vorbeugende und laufende Wartung und Pflege überwachen.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeiter mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis überprüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Fachkenntnisse zur Funktionsfähigkeit sowie umfassender Betreuung der Gießanlagen abgeschlossene mindestens dreijährige einschlägige Berufsausbildung, z.B. Gießereimechaniker/-in. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen der Feststellung von Gießfehlern und deren Ursachen mindestens drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Festlegung der Umrüstzeitpunkte und Wartungsintervalle, die Planung der Werkzeugwechsel sowie die Maßnahmen der Qualitätssicherung erfordern einen großen Spielraum. | 4 | 30 |
| 3. | Kooperation Das Steuern und Überwachen der Anlage im Zusammenhang mit sich ändernden Qualitäts- und Mengenanforderungen sowie die Qualitätssicherung erfordern regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung. | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Anleiten und Unterweisen von zugeteilten Mitarbeitern. | 2 | 5 |
| Punkte Gesamt | 120 |