Aufgaben Datenbank

08.05.02.20 (Nordrhein-Westfalen) Führen von Gießanlagen

Laufende Nr
599
SYS_1
08
SYS_2
08.05
SYS_3
08.05.02
SYS_4
08.05.02.20
ORGEINHEIT
Gießen
UNB
Produktion
AUFGFAM
Gießerei
ERAAA
Führen von Gießanlagen
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 12
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Vorbereiten und Einstellen von Anlagen

Umrüstzeitpunkte abstimmen und festlegen. Werkzeugwechsel unter Berücksichtigung der Anlagenverfügbarkeit und Prozessoptimierung planen und überwachen. Bei Bedarf selbst Werkzeuge einstellen, einbauen und spannen sowie Kühl-, Schmier- und Druckkreisläufe anschließen. Anlagenparameter einstellen und optimieren.

Steuern und Überwachen der Anlage

Anlage in Betrieb nehmen. Abläufe überwachen. Bei geänderten Qualitäts- und Mengenanforderungen Abstimmung mit vor- und nachgelagerten Bereichen sicherstellen und ggf. selbst Anlagenparameter einstellen.

Störungen und Programmstörungen im vorgegebenen Rahmen beseitigen. Bei nicht selbst behebbaren Störungen Diagnosehilfe abgeben und Fachabteilung bei der Beseitigung unterstützen. Störungen do­kumentieren, Ursachen ermitteln und ggf. Maßnahmen zur vorbeugenden Störungsvermeidung vorschlagen.

Durchführen der Qualitätssicherung

Im Rahmen allgemeiner Prüfanweisungen die Beschaffenheit, die Maßhaltigkeit und Oberflächengüte prüfen. Ergebnisse dokumentieren. Bei Gießfehlern Ursachen feststellen. Ggf. Einstellungen anpassen oder Abhilfemaßnahmen (z.B. Eingussteilenacharbeit, -korrekturen) vorschlagen und abstimmen. Fehlerhafte Teile beurteilen und Weiterverwendbarkeit festlegen, ggf. in Abstimmung mit der Qualitätssicherung.

Durchführen von Anlagenpflege und Wartungsarbeiten

Wartungsintervalle unter Berücksichtigung einer optimalen Anlagennutzung im gegebenen Rahmen festlegen. Vorbeugende und laufende Wartung und Pflege überwachen.

Führen von Mitarbeitern

Anleiten und Unterweisen von Mitarbeiter mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis überprüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher Fachkenntnisse zur Funktionsfähigkeit sowie umfassender Betreuung der Gießanlagen abgeschlossene mindestens dreijährige einschlägige Berufsausbildung, z.B. Gießereimechaniker/-in.
858
1.3.Berufserfahrungen
Wegen der Feststellung von Gießfehlern und deren Ursachen mindestens drei Jahre.
212
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Festlegung der Umrüstzeitpunkte und Wartungsintervalle, die Planung der Werkzeugwechsel sowie die Maßnahmen der Qualitätssicherung erfordern einen großen Spielraum.
430
3.Kooperation
Das Steuern und Überwachen der Anlage im Zusammenhang mit sich ändernden Qualitäts- und Mengenanforderungen sowie die Qualitätssicherung erfordern regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung.
415
4.Mitarbeiterführung
Anleiten und Unterweisen von zugeteilten Mitarbeitern.
25
Punkte Gesamt120